Badeordnung für das Freibad Schwentinepark

Für das Freibad Schwentinepark der Stadtwerke Schwentinental GmbH gilt die nachfolgende Badeordnung:

1. Allgemeines

1.1 Die Badeordnung im Freibad Schwentinepark dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Der Badegast soll Ruhe, Erholung und Entspannung finden.  Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.

1.2 Das Freibad ist eine Einrichtung der Stadtwerke Schwentinental GmbH.

1.3 Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich.

1.4 Die Badegäste sind verpflichtet, allen der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen, insbesondere denen des Aufsichtspersonals, Folge zu leisten.

2. Hinweise zur Datenverarbeitung

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter: www.stadtwerke-schwentinental.de/datenschutz.

3. Zulassung

3.1 Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann während der Öffnungszeiten frei. Kinder unter sechs Jahren haben nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt.

3.2 Ausgeschlossen sind Personen mit offenen Wunden, übertragbaren Krankheiten, bei denen eine Ansteckungsgefahr besteht, sowie Personen, die        aufgrund einer Krankheit oder ihres Verhaltens sich oder andere gefährden. Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen des      Satzes 1 vorliegen, können von dem Aufsichtspersonal vorläufig von der Benutzung des Bades ausgeschlossen oder aus dem Bad verwiesen werden. Die Maßnahme ist aufzuheben, sobald eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann.

3.3 Schulklassen, Schwimmvereinen, Jugendgruppen u.a. wird die Benutzung nur unter Führung eines verantwortlichen Leiters gestattet.

3.4 Die Benutzung des Bades zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken sowie für Sportveranstaltungen bedarf einer vorhergehenden Genehmigung der Stadtwerke Schwentinental GmbH. Private Schwimmlehrer werden zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

3.5 Einlass in das Bad wird nur bis 45 Minuten vor dem täglichen Betriebsschluss gewährt.

3.6 Das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren ist nicht gestattet.

 

4. Öffnungszeiten

4.1 Die Öffnungszeiten werden von der Stadtwerke Schwentinental GmbH   festgesetzt und am Eingang des Bades ausgehändigt. Diese sind ebenfalls auf
der Webseite: www.stadtwerke-schwentinental.de/freibad/oeffnungszeiten einsehbar.

4.2 Der Badebetrieb kann in Abweichung der festgesetzten Öffnungszeiten aus besonderem Anlass vorübergehend eingeschränkt, ganz eingestellt oder         verlängert werden.

5. Eintrittskarten

5.1 Nach Zahlung des Entgeltes erhält der Badegast eine Eintrittskarte, die dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzulegen ist.

5.2 Einzelkarten gelten nur zur einmaligen Benutzung des Bades am Lösungstage. Die Dauerkarten gelten nur bis zum Ablauf des Jahres, für das sie ausgegeben worden sind.

5.3 Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene und nicht ausgenutzte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

5.4 Das missbräuchliche Benutzen von Eintrittskarten kann deren Einziehung, eine Strafanzeige und/oder Erlass eines Hausverbotes nach sich ziehen.

5.5 Der Kartenverkauf wird 45 Minuten vor dem Betriebsschluss eingestellt.

6. Badebekleidung

6.1 Der Aufenthalt in den Bädern ist grundsätzlich nur in Badebekleidung gestattet, die so beschaffen sein muss, dass sie keinen Anstoß erregt. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung der Schwimmmeister.

7. Badbenutzung

7.1 Zum Umkleiden werden Einzelkabinen bereitgestellt. Die Einzelkabinen sind Wechselkabinen und stehen nur kurzfristig zum Umkleiden zur Verfügung.      Ausnahmen können von dem Aufsichtspersonal zugelassen werden.

7.2 Findet ein Badegast die Umkleidekabine verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies unverzüglich dem Aufsichtspersonal mitzuteilen. Anderenfalls können Beschwerden und Einsprüche nachträglich nicht berücksichtigt werden.

7.3 Jeder Benutzer der  Schwimm- und Badebecken ist verpflichtet, sich vorher abzuduschen.

7.4 Soweit keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, können die Einrichtungen im Rahmen des öffentlichen Badebetriebes ohne Zeiteinschränkung
benutzt werden. Sie sind jedoch spätestens 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.

 

8. Raucherzone

Es ist den Badegästen ausschließlich in der Raucherzone erlaubt zu rauchen.
Diese ist durch Schilder ausgewiesen.

9. Allgemeines Verhalten im Freibad

9.1 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung des Bades sind untersagt.          
9.2 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Nicht  gestattet ist insbesondere:

  • das Ausspucken auf dem Boden oder in das Badewasser,
  • das Rauchen in sämtlichen Räumen,
  • das Mitbringen von Tieren,
  • das Belästigen der Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele,
  • das Mitbringen von Radiogeräten oder sonstigen Musikapparaten,
  • das Mitbringen von Glasflaschen,
  • die Benutzung von Trillerpfeifen,
  • das Benutzen und Mitbringen von Wasserpfeifen und Shishas.

9.3 Das Betreten von abgesperrten Rasenteilen und Anpflanzungen ist untersagt.

9.4 Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Freibadbereich nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des Aufsichtspersonals.

10. Verhalten im Schwimm- und Badebeckenbereich

10.1 Die Schwimmbecken und die Sprunganlagen stehen ausschließlich geübten Schwimmern zur Verfügung. Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Becken bzw. Beckenbereiche benutzen; ein Aufenthalt auf den Gängen der Schwimmbecken ist für Nichtschwimmer aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

10.2 Die Benutzung der Sprunganlage und der Wasserrutsche erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Vor jedem Sprung hat sich der betreffende Badegast zu vergewissern, dass sich kein Schwimmer im Sprungbereich aufhält. Ein Unterschwimmen der Sprunganlagen bzw. des Landebereiches der Wasserrutsche ist zu den freigegebenen Zeiten der Anlagen untersagt. Jeder Benutzer hat nach der Benutzung sofort das Springer- bzw. Nichtschwimmerbecken in Richtung der den Anlagen gegenüberliegenden Seite zu verlassen.

10.3 Bei Gewitter ist der Aufenthalt in und an den Becken nicht gestattet.

10.4 Es ist nicht gestattet:

  • Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stoßen,
  • von den seitlichen Beckenrändern ins Wasser zu springen,
  • außerhalb der Treppen und Leitern die Becken zu verlassen,
  • auf den Beckenumgängen zu laufen,
  • an den Einsteigleitern und Haltestangen zu turnen,
  • die Trennleine zwischen dem Schwimmerbecken- und der Sprunggrube oder die die Bahnen abtrennenden Leinen zu besteigen,
  • Schwimmflossen und andere Wassersportgeräte zu verwenden, soweit diese nicht vom Aufsichtspersonal ausdrücklich zugelassen werden,
  • Seife und seifenähnliche Artikel in dem Schwimm- und Badebecken zu benutzen,
  • Rettungsgeräte missbräuchlich zu benutzen.

   10.5 Jede Verunreinigung des Wassers muss vermieden werden.

11. Verhalten bei Unfällen

11.1 Unfälle sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.

11.2 Bei Unfällen haben die Badegäste auf Weisung des Aufsichtspersonals die Becken sofort zu verlassen.

12. Aufsicht

12.1 Das Aufsichtspersonal übt für die Stadtwerke Schwentinental GmbH das Hausrecht aus und ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung dieser Badeordnung zuständig. Seinen Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

12.2 Das Freibadpersonal bzw. deren Beauftragte sind befugt, Personen aus dem Bad zu verweisen, die

  • die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
  • andere Badegäste belästigen,
  • trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen dieser Badeordnung     verstoßen. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.

12.3 Bei Verweisung kann der betreffenden Person der weitere Zutritt in das Freibad zeitweise oder auf Dauer untersagt werden.

 12.4 Bei Benutzung des Freibades durch Schulen, Vereine oder andere   Organisationen führt der jeweilige Gruppenleiter die Aufsicht. Er ist für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich und hat die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu befolgen.

13. Haftung

13.1 Die Benutzung der Bäder einschließlich der Sprunganlagen und der übrigen Einrichtungen, insbesondere auch die Benutzung der Wasserrutsche und der Wasserspielgeräte, geschieht auf eigene Gefahr.

13.2 Eine Haftung seitens der Stadtwerke Schwentinental GmbH tritt bei Unfällen nur ein, wenn diese auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Stadtwerke Schwentinental GmbH oder des Aufsichtspersonals zurückzuführen sind.

13.3 Für den Verlust von Geld, Wertsachen usw. sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken ist jede Haftung ausgeschlossen. Das trifft auch zu, wenn die Gegenstände zur unentgeltlichen Verwahrung an der Kasse abgegeben werden. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge, Fahrräder u.ä.

13.4 Für unbeaufsichtigte Kinder wird keine Haftung übernommen. Die Aufsichts-pflicht der Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder bleibt auch im Freibad bestehen.

13.5 Schadensersatzansprüche sind gegebenenfalls bei der Stadtwerke Schwentinental GmbH geltend zu machen.

14. Fundsachen

Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind unverzüglich bei der Kasse abzuliefern. Sind sie nicht innerhalb von drei Tagen abgeholt worden, werden sie an das Fundbüro der Stadt Schwentinental weitergegeben.

Stadtwerke Schwentinental GmbH

Der Geschäftsführer

Stand April 2023