Bitte beachten Sie:
Es ist nur Barzahlung möglich!
Eintrittspreise Freibad Schwentinental Saison 2024
Für Kinder bis zum dritten Lebensjahr und schwerbehinderte Kinder und Jugendliche in Begleitung Erwachsener wird ein Eintrittsgeld nicht erhoben.
2. Benutzung auf Kinderkarte
Auf Kinderkarten können folgende Personen das Freibad Schwentinepark benutzen:
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Im Zweifelsfall ist auf Verlangen ein Ausweis vorzulegen.
b) Alle Schüler und Schülerinnen der allgemein- und berufsbildenden Schulen vom vollendeten 18. Lebensjahr an sowie Studenten und Fachhochschüler gegen Vorzeigen eines von der Bildungseinrichtung ausgestellten Ausweises.
c) Personen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder einer Bescheinigung.
d) Schwerbehinderte Erwachsene bei Vorlage ihres amtlichen Ausweises. Eine Begleitperson hat freien Eintritt, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im amtlichen Ausweis nachgewiesen ist.
3. Zahlung des Eintrittspreises
3.1 Das Entgelt ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
3.2 Die gemäß Ziffer 1. ausgegebenen Karten sind für die Dauer der Nutzung aufzubewahren und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen.
3.3 Werden Benutzer des Freibades Schwentinepark angetroffen ohne im Besitz einer Eintrittskarte zu sein, ist neben dem zu zahlenden Eintrittsgeld zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 25,00 EUR zu entrichten.
4. Geltungsbereich der Eintrittskarten
4.1 Einzelkarten berechtigen nur zur einmaligen Benutzung des Freibades am Lösungstage.
4.2 Die Eintrittskarten gelten nur für die laufende Saison.
4.3 Saisonkarten sind personengebunden und nicht übertragbar.
4.4 Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
5. Steuern
Die nach dieser Tarifordnung zu erhebenden Entgelte sind Bruttoentgelte.
Stadtwerke Schwentinental GmbH
Der Geschäftsführer